Vor der Behandlung
• Verzichten Sie am Vorabend und besonders am Tag der Behandlung auf Kaffee, Nikotin, Energydrink, Alkohol, Antibiotika und blutverdünnende Medikamente (z.B. Aspirin).
• Das Färben der Augenbrauen sollte bis spätestens 2 Wochen vor der Behandlung zum letzten Mal erfolgt sein.
• Am Vorabend der Behandlung wäre ein Peeling der Augenbrauen ratsam, um abgestorbene Hautschuppen zu entfernen.
• Bitte ungeschminkt zum Termin kommen.
• Vor und 2 Wochen nach dem Termin keine Solariumbesuche.
• Bei Herpesbefall im Gesicht wird keine Behandlung vorgenommen.
• Keine Cremen auf den Bereich der Augenbrauen anbringen.
Nach der Behandlung
• Die Haltbarkeit des Microbladings bestimmen Sie durch Ihre Pflege mit.
• Ab dem 2 Tag wird sich eine Pigmentkruste bilden, welche von selbst abheilt.
• In den ersten Tagen ist das Farbergebnis um einiges kräftiger als das Endergebnis.
• Nach dem 7. Tag kann die Farbe an den behandelten Hautzonen etwas heller werden.
• Je nach Hautbeschaffenheit kann ein mehrmaliges Nacharbeiten notwendig sein.
• Während und nach der Pigmentierung kann es kurzfristig zu leichten Schwellungen und/oder Rötungen kommen. Diese klingen meist nach kurzer Zeit wieder ab (ca. 24Std).
• Bis zum 4. Tag nach der Behandlung dürfen die behandelten Hautstellen nur sehr sorgsam, am besten gar nicht, mit milden Produkten in Berührung kommen. Auch kein Wasser anbringen. Es muss aber jeden Tag in der Früh und am Abend die Area um die Augenbrauen mittels Wattepads und Wattestäbchen gereinigt werden, um Talg, Hautfette etc. abzunehmen. Je sauberer und trockener die Haut ist, umso schöner die Abheilung. Besondere Achtsamkeit bei schneller fettender Haut.
• Eine erste Nachbehandlung ist nach 5-7 Wochen empfehlenswert.
• Sehen Sie die behandelte Stelle als eine Wunde an.
• Vermeidung/Unterlassung von Sonnenbaden, Solarium, Sauna, Schwimmen, übermäßiger Sport, Staub bis zum 8. Tag. 14. Tage äußerste Vorsicht.
• Keine Kosmetik & besonders keine Heilsalben an der behandelten Hautstelle, die nicht ausdrücklich angeordnet wurden.
• Kein eigenmächtiges Entfernen der Pigmentkruste.
• Ein Verstoß gegen diese Sicherheitsvorschriften führt zum Verlust von jeglichen Ersatzansprüchen.